Personen, die sich freiwillig für eine Organisation engagieren, müssen über diese haftpflicht- und unfallversichert sein.
Hier finden Sie eine Auswahl an Informationsmaterialien zum Thema:
Die Sammelversicherung des Landes Berlin
In Berlin gilt grundsätzlich ein Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, die sich in rechtlich unselbstständigen Strukturen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren. Hierunter können beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen oder kleine, rechtlich unselbständige Bürgerinitiativen fallen. Achtung: Als Auffanglösung gilt die seitens des Landes Berlin abgeschlossene Sammelversicherung nachrangig: Leistungen werden nur erbracht, soweit das Haftpflicht- oder Unfallrisiko nicht anderweitig abgesichert ist. Ausführliche Informationen finden Sie hier.